Unterrichtsvertrag
1. Der Musikunterricht beginnt mit einer Probezeit von drei Monaten. Innerhalb der Probezeit kann der Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen jeweils zum Monatsende beiderseitig schriftlich gekündigt werden. Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann dann beiderseitig mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Sollte es zu einem Lehrerwechsel kommen, ist dies kein Grund für eine vorzeitige Kündigung.
2. Wöchentlich wird eine Unterrichtsstunde (Dauer wie vereinbart) erteilt. In den Schulferien (Land Brandenburg) und an gesetzlichen Wochenfeiertagen entfällt der Unterricht. Die Unterrichtsgebühr bleibt davon unberührt.
3. Die Jahresunterrichtsgebühr beträgt 720,00 EUR* und ist während der Vertragsdauer in mtl. Raten von je 60,00 EUR* per Dauerauftrag bis zum 5. eines jeden Monats im Voraus auf das unten angegebene Konto bei der HypoVereinsbank zu entrichten. Nicht rechtzeitig beglichene Gebühren werden kostenpflichtig angemahnt und gerichtlich eingefordert. Zahlungsrückstände führen zum Ausschluß vom Unterricht. Hierdurch entfällt jedoch nicht die Zahlungspflicht. Diese bleibt bis zum endgültigen Ausscheiden des Schülers durch Kündigung bestehen. Verändert sich die Form (Einzel/Gruppe) bzw. Dauer des Unterrichtes, zieht dies eine entsprechende Veränderung der Gebühr nach sich. Die vereinbarte Gebühr wird ab Vertragsbeginn für 2 Jahre garantiert. In der Folgezeit kann es zu Preiserhöhungen von 5% der Gebühr im 2-Jahres-Rhythmus kommen.
4. Versäumt der Schüler den Unterricht, so hat er weder Anspruch auf Nachholen der Stunde noch Gebührenrückzahlung. Stunden, die durch Verschulden des Lehrers ausfallen, werden nach Möglichkeit nachgeholt; wenn dies nicht der Fall ist, erfolgt die Erstattung der entsprechenden Gebühr ohne zusätzlichen Schriftverkehr innerhalb von 8 Wochen nach dem Termin auf das oben angegebene Konto. Bei längerer Krankheit des Schülers können auf Anfrage besondere Vereinbarungen getroffen werden. Ebenso bei anstehenden Praktika, wenn diese der Musikschule spätestens 8 Wochen vorher bekannt gegeben werden.
5. Der Schüler ist durch die Musikschule nicht gegen Unfallschäden in den Unterrichtsräumen oder auf dem Schulweg versichert. Veränderungen der persönlichen Verhältnisse (Wohnortwechsel, Telefonnummer etc.) sind der Musikschule unverzüglich mitzuteilen.
6. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform
* die jeweilige Jahresgebühr errechnet sich aus 12x der entsprechenden monatlichen Gebühr